Arbeitsgericht entscheidet - Streiks nur im Nahverkehr zulässig

Das Arbeitsgericht Chemnitz hat am frühen Freitagmorgen entschieden, dass die Bahnstreiks nur im Nahverkehr zulässig sind. Gegen die Arbeitskampfmaßnahmen im Fern- und Güterverkehr wurden Einstweilige Verfügungen erlassen. Die Lokführergewerkschaft GDL wollte den gesamten Güter-, Nah- und Fernverkehr am Freitag in der Zeit von acht bis elf Uhr bestreiken.

Auch im Fernverkehr ist mit starken Beeinträchtigungen zu rechnen

Die Bahn wird aber trotzdem im Fernverkehr nur nach einem Notfahrplan fahren. Für die Reisenden heisst das, sich auf überfüllte Züge einzustellen. Die Bahn lässt nur etwa zwei Drittel der ICEs fahren, bei den ICs sind hingegen fast alle Verbindungen gestrichen. Auch Verspätungen können nicht ausgeschlossen werden.

Ersatzfahrplan im Internet

Der Ersatzfahrplan für Freitag kann auf den Seiten der Bahn heruntergeladen werden.

Wie kann man sich über den Streik informieren?

Wenn der Streik am Freitag startet, lohnt es sich gut informiert zu sein. Die Deutsche Bahn hat weiterhin eine kostenlose Telefon-Hotline eingerichtet, unter der sie über die Streiks informieren will: 08000 996633.

Kostenloser Tickettausch

Nach Angaben der Bahn können Reisende, die wegen der Streiks eine Reise nicht antreten, ihre Fahrkarten kostenlos umtauschen, alternativ kann auch der Fahrpreis erstattet werden.

Weitere Informationen rund um den Streik:

Am besten informiert man sich auf den Seiten der minutengenauen Bahnhofstafeln der Bahn, im Bahnblog wird erklärt, wie man seinen Bahnhof findet.

Hier eine Auswahl für einige Bahnhöfe:

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