Teilprivatisierung der Bahn ist verfassungswidrig
Saturday, September 15th, 2007Im Auftrag der Bundesländer haben der Münsteraner Verwaltungsrechtler Dirk Ehlers und die Berliner Beratungsgesellschaft KPC kwc das Privatisierungsvorhaben der Bahn geprüft. Dabei haben die Gutachter nach Presseberichten Verstöße gegen den Grundgesetzartikel 87e festgestellt.
Artikel 87e des Grundgesetzes: (4) Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
Die Studie soll am Montag von Verkehrsministern mehrerer Bundesländer vorgestellt werden. Ende des Monats werden die Minister darüber in Merseburg mit Bundesverkehrsminister Tiefensee beraten.
Kritik der Länder wird gestützt
Mit dem Gutachten werden die Bündesländer in ihrer Kritik an der Privatisierung bestärkt. Sollte sich die Rechtsposition der Gutachter durchsetzen, ist das Privatisierungsvorhaben in der jetzigen Form kaum zu halten. Anlass für alle Privatisierungsgegner noch einmal genügend Druck auf die Politik aufzubauen, damit der Ausverkauf der Bahn verhindert werden kann.

