Gewerkschaft punktet vor Gericht
Einen Achtungserfolg hat die Lokführergewerkschaft gestern vor dem Arbeitsgericht Hagen erzielt. Die Railion Deutschland AG, die Gütertochter der Bahn, wollte eine einstweilige Verfügung gegen die drohenden Streiks der GDL erreichen. Das Gericht in Hagen erklärte sich allerdings für nicht zuständig und verwies das Verfahren an das Arbeitsgericht in Frankfurt und begründete dies mit dem dortigen Sitz der GDL.
