Bahn scheitert vor Gericht - Streiks möglich

Keinen Erfolg hatte die Deutsche Bahn vor dem Mainzer Arbeitsgericht, gleich mehrfach scheiterte das Unternehmen mit seiner Strategie die Lokführer-Gewerkschaft GDL juristisch am Arbeitskampf zu hindern. So hatte der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die laufende Urabstimmung der GDL keinen Erfolg. Das Mainzer Gericht erklärte sich, wie zuvor das Husumer Arbeitsgericht für nicht zuständig. Auch mit mit dem Antrag gegen die drohenden Streiks hatte die Bahn keinen Erfolg. Das Mainzer Gericht argumentierte, dass zum einen das Ergebnis der Urabstimmung noch nicht klar und zum anderen sei es fraglich, ob der Antragsteller, in diesem Falle die DB Regio, überhaupt von einem Streik betroffen sei.

Von Gericht zu Gericht

Die Bahn hatte an mehreren Arbeitsgerichten in ganz Deutschland Anträge gegen die GDL eingebracht, nur am Standort der Gewerkschaft in Frankfurt am Main wurden die Anwälte der Bahn nicht aktiv. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hatte in ähnlichen Fällen zuletzt zugunsten der Gewerkschaft GDL entschieden. Um das Risiko einer erneuten Niederlage zu minimieren hofft die Bahn auf positive Entscheidungen an den anderen Gerichtsorten. So in Hagen, Mainz, Düsseldorf, Stuttgart und Chemnitz, wo die Tochtergesellschaften der Bahn gegen die GDL klagen. Ob die Strategie des Konzerns diesmal aufgeht scheint fraglich, zumal sie mit ihren Klagen in Mainz schon gescheitert ist.

Streiks ab dem 6. August möglich

Sollte die Bahn weiterhin keinen Erfolg vor Gericht haben, sind Warnstreiks ab dem 6. August möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei der GDL in der Urabstimmung mindestens 75 Prozent der Mitglieder für einen Arbeitskampf stimmen. Die GDL fordert 31 Prozent mehr Einkommen für Lokomotivführer und Zugbegleiter, sowie verbesserungen in der Arbeitszeit. Diese Regelungen will sie in einem eigenständigen Tarifvertrag durchsetzen.

Eine tabellarische Übersicht der aktuellen Gerichtsverfahren findet sich bei Bahn-Spass.

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