Bahn macht vor Gericht Punkte gut

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Lokführergewerkschaft GDL hat die Deutsche Bahn AG, hier vertreten durch die Tochter DB Regio NRW GmbH, Punkte gut gemacht. Hatte die GDL noch die letzten Auseinandersetzungen vor Gericht gewonnen, konnte sich diesmal in Düsseldorf die Bahn durchsetzen. Die Richter argumentierten, dass ein etwaiger Streik der GDL nicht verhältnismäßig sei und dass die Tarifeinheit gefährdet sei. Das bedeutet, das die GDL in diesem Betrieb unabhängig vom Ausgang der Urabstimmung, nicht zu Streiks aufrufen darf. Die Gewerkschaft kündigte auf ihrer Homepage an, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

Auch in Frankfurt eine Niederlage für die Gewerkschaft

Auch in Frankfurt kassierte die GDL eine Niederlage. Der Antrag auf zwei einstweilige Verfügungen gegen die Bahn wurde zurückgewiesen. Zur Begründung sagte das Gericht:"Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen müssen weitgehend ertragen werden". Die GDL hatte der Bahn untersagen lassen wollen, die Lokführer durch die Androhung von Abmahnungen einzuschüchtern. Außerdem sollte die Bahn die Warnstreiks nicht mehr als "unrechtmäßig" bezeichnen dürfen. Die Gewerkschaft will gegen diese Entscheidungen nicht vorgehen.

Wie geht es weiter?

Die nächsten Runden im Kampf Bahn gegen Lokführer stehen in den nächsten Tage an. Morgen geht es um 13.00 Uhr in Hagen mit der Railion Deutschland AG weiter, diese will eine Einstweilige Verfügung gegen Streiks der GDL erreichen. Die DB VerkehrsNetz GmbH klagt am 3. August 2007 in Chemnitz in gleicher Sache gegen die Gewerkschaft. Erst Ende August, am 29., kommt die DB Fernverkehr AG in Stuttgart zum Zug, sie klagt vor der Außenkammer Ludwigsburg.

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