Bessere Entschädigung bei Verspätung

Zum Herbst plant die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf mit dem die Entschädigung für Bahnkunden bei Verspätungen neu geregelt werden soll. Nach den Vorschlägen von Minister Seehofer sollen Kunden bei erspätungen von mehr als 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer einer Stunden 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent. Die Regel soll auch im Nahverkehr bei Fahrkarten ab acht Euro gelten. Bisher erstattete die Bahn in einer freiwilligen Regelung lediglich 20 Prozent des Fahrpreises in Form von Gutscheinen bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde.

Dieser Entwurf bleibt deutlich hinter dem ursprünglichen Überlegungen der Bundesregierung zurück, die unter der einprägsamen Formel 30/60/90 jeweils 30 Prozent Entschädigung bei einer Verspätung ab 30 Minuten, bzw. 60 Prozent bei 60 Minuten und 90 Prozent bei 90 Minuten vorsahen. Nähere Einzelheiten können in der Bundestagsdrucksache 16/1484 (PDF) nachgelesen werden.

Diskutiert wird auch noch in welcher Form die Entschädigung gewährt werden soll, entweder wie bisher als Gutscheinlösung, oder als Barentschädigung. Die Bahn warnt unterdessen vor 'übertriebenen' Regeln, die bis zu zehn Prozent teurere Tickets bedeuten würden. Statt dessen möchte die Bahn eine für 2007 erwartete EU-Regel in nationales Recht überführt sehen. Danach sollen Passagiere 25 Prozent des Fahrkartenpreises bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde erstattet bekommen.

Auch Report Mainz berichtete am 24.7. in der ARD über die geplanten Entschädigungsregeln der Bahn, der Beitrag kann hier angeschaut werden (leider nur RealAudio).

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