Bin in den vergangenen Tagen sehr viel mit der Bahn unterwegs gewesen, von Köln nach Gießen, von Gießen nach Hamburg und heute morgen von Hamburg nach Bonn. So weit so gut, alles ist einigermaßen pünktlich gelaufen, alle Anschlüsse haben geklappt.
Der Unterschied: seit Sonntag gilt der Winterfahrplan. Auf den Strecken, die ich nutze gibt es kaum Unterschiede zum alten Fahrplan. Nur die Kosten für die Bahnfahrt sind deutlich gestiegen.
So kosten Tickets im Fernverkehr zwischen 2,6 und fast fünf Prozent (je nach Klasse und Entfernung) mehr und die Bahn hat auch den Mitfahrerabatt für Bahncard-Inhaber gestrichen. Konnten früher bis zu vier weitere Personen von Rabatt des Karteninhabers profitieren, so ist dies heute nicht mehr möglich. Dabei war gerade der Mitfahrer-Rabatt eine prima Werbung für Nicht- oder Gelegenheitskunden, die so einmal einen Eindruck vom Bahnfahren zu realistischen Preisen erhalten konnten - aus vorbei, jetzt ist das Auto halt wieder billiger.
Dafür bleiben alte Unübersichtlichkeiten im Tarifsystem bestehen, denn der Mitfahrerrabatt gilt weiterhin bei den Frühbucherpreisen mit 25 und 50 Prozent Ermäßigung, für die sich Kunden auf einen Zug festlegen müssen. Wir bemerken: Flexibilität wird bei der Bahn nicht groß geschrieben.
Konzernchef Hartmut Mehdorn kann sich aber trotzdem über steigende Nachfrage in der Sparte Fernverkehrs freuen. Bis Ende September lockten ICE und Intercity 700.000 Reisende mehr an als ein Jahr zuvor. Das einstige Sorgenkind werde wohl noch 2005 die Gewinnschwelle erreichen, versprach Mehdorn jetzt dem Aufsichtsrat. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Preiserhöhung wirklich notwendig war. Für den laufenden Betrieb wohl, wohl aber für den kommenden Börsengang, vor dem Bahn so profitabel wie nur möglich da stehen muss. Es ist aber fraglich, ob dies nur über höhere Preise erreicht werden kann.
Der kommende Börsengang bestimmt mittlerweile die gesamte Bahnpolitik, was darüber vergessen wird ist der öffentliche Auftrag der Bahn. Hier lohnt ein Blick ins Grundgesetz. Nach Artikel 87e muss der Bund dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes, sowie bei den Verkehrangeboten Rechnung tragen.
Die jetzt schon betriebene Vernachlässigung des Schienennetztes, die einseitige Konzentration des Konzern auf rentable Sprinterstrecken und der immer weiter betriebene Abbau von Netz und Service sind schon deutliche Vorboten des Börsenganges, an deren Ende für uns Kunden höhere Preise, schlechterer Service und eine vom Schienennetz ferngehaltene Konkurrenz stehen.
Schöne Aussichten für Herrn Mehdorn und die Bahn AG, schlechte für die Kunden.